Daydream hat geschrieben:
ZB ist wohl bekannt, dass sich Männer von Frauen unterscheiden. Allerdings ist es nicht erlaubt, diese Unterschiede anzusprechen, da viele Personen nicht begreifen wollen, dass wir anders in den Fähigkeiten, aber gleich im Wert sind.
Einige unter uns meinen es sollen jetzt Migrantinnen unsere IT Fachkräfte werden, weil viele Migrantinnen wenig Geld haben und sowieso alle für alles gleich talentiert wären.
Anderes Beispiel In Vitro Fleisch wird aus den Selben Gründen abgelehnt, wie im Mittelalter die Kartoffeln.
Oder man darf keinen eigenen Musikgeschmack haben, wenn man einer bestimmten Gruppe zugehörig sein will. Vor allem in der Schule.
Ok, ich verstehe, was Du meinst. Dieser „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ läßt sich in den Medien beobachten. Er hat einen langen historischen Vorlauf, der im Frankreich des 18. Jahrhunderts mit der opinion publique seinen Anfang nimmt und sich im deutschen Sprachgebrauch als „öffentliche Meinung“ etabliert. Im 18. Jahrhundert waren es Salons, Lesezirkel, Zeitschriften u.ä., die damit Einfluss auf das politische Geschehen nahmen und so die bürgerliche Gesellschaft begründeten. Heute sind daraus Massenmedien geworden, Verbände, soziale Medien im Internet, Foren ( )und andere Sinn- und Weltbildproduzenten, die einen Konformitätsdruck ausüben, der weit ins Private hineinreicht.
Dazu wird in der Regel kein Gesetzeszwang eingesetzt, aber wer sich gegen die öffentliche Meinung stellt, sich dem Konformitätsdruck nicht beugt, muß mit moralischer Mißbilligung rechnen. Alexis de Tocqueville schrieb bereits 1835: Wer die Schranken der öffentlichen Meinung durchbricht, hat „kein Ketzergericht zu fürchten, aber er ist allen möglichen Verdrießlichkeiten ausgesetzt.“
Heute ist die öffentliche Meinung vielfach moralisch grundiert. Wer sich dagegen Verstöße erlaubt, muß mit „Verdrießlichkeiten“ rechnen, mit Gängelungen und Bevormundungen.- Hans Blumenberg hat seine Aufzeichnungen zur Moral in einer Mappe gesammelt, die in seinem Nachlass gefunden wurde. Ihr Titel: „Unerlaubte Fragmente“.